Beitragsordnung der Jazz Initiative Dinslaken e.V.

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. Grundlage ist § 8 der Vereinsatzung.

§ 2 Beschlüsse

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrages, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
  2. Die festgesetzten Beiträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 3 Beiträge

  1. Die Beiträge sind Mindestbeiträge.
  2. Beitragsklasse, Beitrags-Mitgliedsform, Beitragshöhe :
    2.1. A: Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre € 10,-
    2.2. B: Azubis, Personen im freiwilligen sozialen Jahr, Studenten, Personen mit Schwerbehinderten-Ausweis ab 50 Prozent € 20,-
    2.3. C: Familienbeitrag (gilt für die Eltern einschließlich aller Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) € 70,-
    2.4. D: Erwachsene € 36,-
  3. Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse A und B müssen beantragt und die Begründung mit entsprechenden Unterlagen jährlich nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beiträge.
  4. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.
  5. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.03. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht. Sonderregelung nach Rücksprache.
  6. Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 01.03. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.Beitragsordnung Jazz Initiative Dinslaken e.V. Seite 2 von 2
  7. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von € 3,– pro Mahnung erhoben.
  8. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitrages.

§ 4 Gebühren

  1. Für zusätzliche Vereinsangebote oder -veranstaltungen können gesonderte Gebühren oder Umlagen erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.
  2. Die Beitrags-, Gebühren und Umlageerhebungen erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert (§ 21 Vereinssatzung).

§ 5 Vereinskonto

Bank: Niederrheinische Sparkasse RheinLippe
BIC: WELADED1WES
Konto: DE90 3565 0000 0000 1004 04

Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

§ 6 Vereinsaustritt

Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende möglich.
(siehe § 6 Vereinssatzung)

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Änderungen beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 14.06.2013

Der Vorstand